Das Landesarbeitsgericht Köln hat beschlossen

Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit einer wegweisenden Entscheidung den Rechtsweg für DFB-Schiedsrichter zu den Arbeitsgerichten frei gemacht. Laut eines nun veröffentlichten Urteils vom 16. Juni sollen Referees etwaige Forderungen gegen den Deutschen Fußball-Bund künftig auf juristischem Weg einklagen dürfen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da das Gericht eine Rechtsbeschwerde zugelassen hat.

Angestoßen hatte dies ein 28 Jahre alter Unparteiischer, der wegen seines Alters im Vorjahr nicht für die DFB-Schiedsrichterliste in der 3. Liga vorgeschlagen worden war. Deshalb hatte der Referee einen Entschädigungs- und Schadensersatzanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geltend gemacht. 

Der DFB bestritt die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte und begründete dies damit, dass auch im Fall der Aufnahme in die Schiedsrichterliste kein Arbeitsverhältnis begründet worden wäre. Das Landesarbeitsgericht Köln kam nun jedoch zu der Auffassung, dass das vom Kläger angestrebte Rechtsverhältnis als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren sei, da eine persönliche Abhängigkeit vom Verband bestehe.