Hat stets seine Unschuld betont: der ehemalige FIFA-Chef Joseph (Sepp) Blatter. (Archivbild)

Die Affäre um eine dubiose Millionenzahlung bleibt für die beiden früheren Fußballfunktionäre Joseph Blatter und Michel Platini ohne gerichtliche Konsequenzen. Die Bundesanwaltschaft hat den zweiten Freispruch im Berufungsverfahren akzeptiert und verzichtet auf weitere rechtliche Schritte, wie sie in Bern mitteilte. 

«Mit der Akzeptanz des Urteils, das sowohl die erste als auch die zweite Instanz nach dem Prinzip «in dubio pro reo» ausgesprochen hat, schließt die Bundesanwaltschaft ein weiteres Kapitel im Untersuchungskomplex zum Fußball», teilte sie mit. «In dubio pro reo» heißt: im Zweifel für den Angeklagten.

Blatter (89) war von 1998 bis 2015 Chef des Weltfußballverbandes FIFA, Platini (70) von 2007 bis 2015 Präsident der europäischen Fußball-Union UEFA. Beide mussten sich wegen einer FIFA-Zahlung an Platini unter anderem wegen Betrugs, Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung verantworten.

Freisprüche in den Jahren 2022 und 2025

Laut Blatter und Platini handelte es sich bei der Zahlung in Höhe von rund zwei Millionen Franken (heute rund 2,1 Millionen Euro) 2010 um ein verspätetes Honorar für lange zurückliegende Beratertätigkeiten. Es sei per Handschlag vereinbart worden, was in der Schweiz als gültiger Vertrag gilt. 

Die beiden waren 2022 in erster Instanz und im März 2025 in zweiter Instanz freigesprochen worden. Mit der Akzeptanz des Urteils durch die Bundesanwaltschaft ist der Freispruch nun rechtskräftig.