Als erster Verein hat Fußball-Zweitligist VfL Osnabrück Einspruch gegen die verhängte Strafe wegen der Fan-Proteste im Investorenstreit eingelegt. «Wenn friedliche Proteste zur Meinungsäußerung nicht stören dürfen, dann wird ein Grundprinzip ad absurdum geführt», erklärte VfL-Geschäftsführer Michael Welling in einer Club-Mitteilung.
Im Zuge der Proteste gegen einen möglichen Investor bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) hatte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) die Niedersachsen zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verurteilt. In Osnabrück hatten die Anhänger in drei Heimspielen insbesondere Tennisbälle auf den Rasen geworfen und für Spielunterbrechungen gesorgt. Nach DFB-Angaben sind die Niedersachsen der bisher einzige Club, der gegen die Bestrafung vorgegangen ist.
Osnabrück habe entschieden, «gegen das Urteil des Sportgerichts Einspruch einzulegen», sagte Welling. «Dieser Fall zeigt zudem in vielerlei Facetten nochmals deutlich, dass die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB dringend überarbeitet gehört», erklärte der VfL-Geschäftsführer und kündigte an: «Wir werden daher auch den Gang vor ordentliche Gerichte in Betracht ziehen, sollte die Sportgerichtsbarkeit des DFB hier nach Abwägung aller Argumente nicht zu einem anderen Urteil kommen als bislang.»
Wochenlang hatten die Fans auf den Rängen mit Flummis, Tennisbällen und Schokotalern gegen den geplanten Einstieg eines Investors bei der DFL protestiert. Der Deal platzte schließlich – auch, weil der Druck vonseiten der Anhänger immer größer wurde. Mehrere Clubs hatten angeregt, auf Strafen zu verzichten.
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