Drei Tage vor dem Auftakt der Australian Open ist wegen der ausstehenden Entscheidung über das Visum von Titelverteidiger Novak Djokovic auch offen, ob das Herren-Tableau so bestehen bleibt.
Auch am Freitag ließ der Beschluss von Einwanderungsminister Alex Hawke, der das Visum des Serben ungültig machen kann, zunächst auf sich warten. Sollte Djokovic nicht am Montag beginnenden ersten Grand-Slam-Turnier der Saison teilnehmen dürfen, würde sich das Tableau fürs Herren-Einzel verändern.
Im Tennis werden die besten Profis entsprechend der Weltrangliste gesetzt, damit sie nicht in den ersten Runden aufeinandertreffen. Im Falle eines Grand-Slam-Turniers mit 128 Teilnehmern gibt es 32 gesetzte Spieler. Djokovic führt diese Liste der Herren als Nummer eins der Tennis-Welt für die Australian Open an und steht ganz oben im Tableau. Die Auslosung war am Donnerstag trotz seiner unklaren Situation mit ihm als Topgesetzten erfolgt.
Sollte der 20-fache Grand-Slam-Turniersieger nun nicht teilnehmen dürfen, gibt es je nach Zeitpunkt zwei Varianten: Eine für vor und eine für nach Bekanntgabe des Spielplans für den ersten Tag.
Fällt die Entscheidung vor der Spielansetzung, nimmt die Nummer fünf der Setzliste seinen Platz ein. Das ist der Russe Andrej Rubljow. Die Nummer 17, der Franzose Gael Monfils, würde an die Stelle von Rubljow rücken. Ein Lucky Loser, der in der Qualifikation eigentlich gescheitert ist, würde das Teilnehmerfeld wieder auf 128 Spieler auffüllen.
Wird erst nach der Bekanntgabe des Spielplans klar, dass Djokovic nicht antreten kann, kommt ein Lucky Loser auf dem Platz des Topgesetzten im Tableau zum Zuge. Der Zeitplan für die erste Runde wird am Wochenende veröffentlicht. Ein Aus von Djokovic würde auch den Turnierverlauf von Olympiasieger Alexander Zverev beeinflussen. Der an drei gesetzte Hamburger wurde in die Turnierhälfte des Serben gelost und kann wie bei den US Open und den Olympischen Spielen im Halbfinale auf den 34-Jährigen treffen.
Djokovic war in der vergangenen Woche die Einreise ins Land verweigert worden, weil er nicht gegen das Coronavirus geimpft ist und den Behörden die Dokumentation seiner medizinischen Ausnahmegenehmigung nicht ausreichte. Weil die Grenzbeamten ihm nicht die vereinbarte Zeit zur Klärung zugestanden hatten, wurde die Entscheidung im Laufe einer Gerichtsverhandlung am Montag gekippt.
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