Die Staatsanwaltschaft Münster hat nach den Vorwürfen wegen unerlaubter Trainingsmethoden gegen den Springreiter Ludger Beerbaum ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Das bestätigte die Staatsanwaltschaft den «Westfälischen Nachrichten» und dem WDR. Ermittelt wird demnach wegen des Vorwurfs der quälerischen Tiermisshandlung in Mittäterschaft.
In einem Beitrag bei «RTL Extra» war dem Weltklasse-Springreiter vorgeworfen worden, die verbotene Trainingsmethode des Barrens bei seinen Springpferden angewandt zu haben. Der viermalige Olympiasieger bestreitet das. In einer Stellungnahme hatte Beerbaum (58) sich gegen die Anschuldigungen gewehrt und geschrieben: «Der Beitrag von ‚RTL extra‘ ist in vielen Punkten nachweislich falsch, verleumderisch und ehrverletzend.»
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