Die Deutsche Vereinigung für Sportrecht (DVSR) befürwortet den Ausschluss von russischen und belarussischen Sportlern, Mannschaften und Funktionären. Der DVSR deutete aber auch die mangelnde Vorbereitung des internationalen Sportrechts an.
Sanktionsbestände gegen kriegführende Staaten gäbe es nicht ausdrücklich. «Wird nun die Rechtmäßigkeit einer Sanktion vor Gericht angegriffen, dürfen etwaige Lücken in den Statuten dem (Internationalen Sportgerichtshof) CAS aber nicht als juristisches Feigenblatt dienen», hieß es.
Sportlicher Erfolg gelte als Zeichen nationaler Stärke und Überlegenheit. «Deshalb stellt sich die Frage, welchen Beitrag der Sport und das Sportrecht leisten können, um dem Krieg zu begegnen und für mehr Frieden in Europa zu sorgen», hieß es zu den Sanktionen von Internationalem Olympischen Komitee, der Fußball-Verbände FIFA und UEFA sowie durch das Internationale Paralympische Komitee. Von der selbst auferlegten politischen Neutralität könne abgewichen werden, wenn der Grund mit dem satzungsbedingten Zweck zusammenhänge.
«Frieden, Freiheit von Diskriminierung und Fair Play sind die höchsten Werte des Sports», erklärte die DVSR, deren Beirat nach eigenen Angaben unter anderem der deutsche Skiverbandspräsident Franz Steinle angehört. «Diese Werte sind die Geschäftsgrundlage für jeden sportlichen Wettkampf. Wer sich nicht daran hält, darf nicht mitspielen, auch wenn es bedauerlicherweise ‚unschuldige‘ Athletinnen und Athleten treffen mag.»
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