25. November 2024

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Russland sollte Urteil im Fall Walijewa öffentlich machen

Die Welt-Anti-Doping-Agentur hat die russische Anti-Doping-Agentur (Rusada) bestärkt, ihr Urteil nach Ende der Untersuchung des Dopingfalls der Eiskunstläuferin Kamila Walijewa öffentlich zu machen.

«Angesichts der Tatsache, dass dieser Fall bereits öffentlich ist, wird die Wada die Rusada ermutigen, unter Berücksichtigung der Umstände des Falls eine angemessene Offenlegung vorzunehmen», sagte ein Wada-Sprecher dem Sportbranchendienst «insidethegames». 

Die Russin war vor den Olympischen Winterspielen im Februar in Peking positiv auf die verbotene Substanz Trimetazidin getestet worden. Das Ergebnis der im Dezember 2021 erfolgten Doping-Probe war erst während der Peking-Spiele und nach ihrem Team-Olympiasieg bekannt geworden. Da Walijewa zu dem Zeitpunkt erst 15 Jahre alt war, galt sie gemäß des Welt-Anti-Doping-Codes als «geschützte Person». Die Rusada will aus diesem Grund das Urteil geheim halten.

«Nach den Bestimmungen des Welt-Anti-Doping-Codes besteht keine Verpflichtung der Ergebnisverwaltungsbehörde, also der Rusada, Details eines Anti-Doping-Falls zu veröffentlichen, bis dieser Fall abgeschlossen ist, einschließlich aller Berufungen, die eingelegt und angehört werden können», erklärte der Wada-Sprecher laut des Berichts. In Fällen, in denen Minderjährige involviert seien, sei zu keinem Zeitpunkt eine obligatorische Offenlegung erforderlich. 

Der Wada-Sprecher betonte aber auch: «Wie in allen Fällen wird die Wada die Entscheidung von Rusada in diesem Fall gründlich prüfen und behält sich das Recht vor, Berufung beim Schiedsgericht für Sport einzulegen.»