Claudia Pechstein, die bekannte Eisschnellläuferin, hat ihren Rechtsstreit mit dem Eislauf-Weltverband Isu um Schmerzensgeld und Schadenersatz in Millionenhöhe für beendet erklärt. Dies gab ihr Lebensgefährte Matthias Große bekannt. Der „Fall Pechstein“ fand am 27. Februar 2025 nach über 16 Jahren ein klares und versöhnliches Ende.
Die Einzelheiten der Einigung zu dem Millionen-Streit bleiben jedoch vorerst unbekannt und das Team Pechstein hat angekündigt, keine weiteren Stellungnahmen abzugeben.
Die 53-jährige Olympiasiegerin hatte vor Gericht eine Schadensersatzforderung von fast 8,4 Millionen Euro geltend gemacht, die sie aufgrund einer ihrer Meinung nach ungerechtfertigten zweijährigen Doping-Sperre erhalten wollte, die im Jahr 2009 verhängt wurde.
Pechstein hat stets bestritten, gegen die Anti-Doping-Regeln verstoßen zu haben, und dies auch in den rechtlichen Verfahren wiederholt betont.
Im Zuge der Verhandlungen vor dem Oberlandesgericht München regte der Richter eine außergerichtliche Einigung an, die die Formulierung einer Ehrenerklärung durch die Isu beinhaltete. Pechstein gab an, bereit zu sein, einen Vergleich zu akzeptieren, falls die Isu öffentlich eingestehen würde, dass die Sperre ungerechtfertigt war.
Der Ausgangspunkt dieses langen juristischen Prozesses war die zweijährige Sperre, die Pechstein am 1. Juli 2009 durch die Isu erhalten hatte, weil sie angeblich gegen die Anti-Doping-Richtlinien verstoßen hatte. Die Begründung war, dass sie für die Anwendung der verbotenen Methode des Blutdopings verantwortlich sei. Bei Blutuntersuchungen während der Mehrkampf-Weltmeisterschaft im norwegischen Hamar wurden erhöhte Retikulozyten-Werte festgestellt.
Retikulozyten sind junge rote Blutkörperchen, die nur kurzzeitig nachweisbar sind, bevor sie sich in erwachsene Blutkörperchen umwandeln. Diese sind für den Sauerstofftransport im Körper zuständig. Bei Pechstein wurde auch eine vom Vater vererbte Blutanomalie (Sphärozytose) diagnostiziert. Nach Ablauf ihrer Sperre blieben die Retikulozyten-Werte weiterhin über dem erlaubten Limit, jedoch wurden keine weiteren Sanktionen durch die Isu ergriffen.
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