Der querschnittsgelähmte ehemalige Eishockeyspieler Mike Glemser hofft weiterhin auf eine außergerichtliche Einigung mit seinem früheren Gegenspieler Jan-Niklas Pietsch, trotz eines gescheiterten Gütetermins. Glemser hat Pietsch auf ein Schmerzensgeld von mindestens 650.000 Euro verklagt, wobei der gesamte Streitwert der Klage 822.000 Euro beträgt.
„Aus juristischen Gründen kann die Versicherung nicht direkt verklagt werden, weshalb ich den Weg über die private Klage gehen musste“, erläuterte Glemser der Deutschen Presse-Agentur. Er hatte gehofft, bereits vor dem gescheiterten Gütetermin eine außergerichtliche Einigung mit der Versicherung zu erzielen, erhielt jedoch bis nach diesem Termin keine relevanten Informationen. Glemser betont: „Wir hoffen auch heute noch, dass wir uns außergerichtlich einigen können, um uns den Prozess zu sparen.“
Schwere Verletzungen nach einem Foul
Am 3. Februar 2023 verletzte sich Glemser während eines Oberligaspiels zwischen seinen Starbulls Rosenheim und dem SC Riessersee schwer, nachdem er nach einem Foul von Pietsch mit dem Kopf in die Bande stürzte. Er zog sich dabei Verletzungen an den vierten und fünften Halswirbeln zu und war zehn Tage lang im künstlichen Koma.
Im Sommer des vergangenen Jahres reichte Glemser beim Landgericht München II die Klage gegen Pietsch ein, nachdem dieser für das Foul eine fünfminütige Strafe erhalten hatte. Glemsers Seite ist der Ansicht, dass Pietsch aufgrund des Vorfalls schadenersatzpflichtig ist, was jedoch Vorsatz voraussetzt.
Rechtsstreit und mögliche Grundsatzwirkung
Bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Garmisch-Partenkirchen konnte keine Einigung erzielt werden, und es wurde ein Kammertermin angesetzt, dessen Datum noch offen ist. Pietschs Anwalt, Wolfram Cech, betont, dass für eine Schadenersatzpflicht sowohl die Absicht zur Handlung als auch die Absicht zur Verletzung nachgewiesen werden müssen.
Glemsers Anwalt, Oliver Negele, ist jedoch überzeugt, dass das Foul vorsätzlich war und glaubt, dass bereits bedingter Vorsatz ausreicht, um den Ersatzanspruch zu begründen. „Eishockey gehört zu den Sportarten mit erheblichen Gefahren, und eine mögliche Verurteilung könnte weitreichende Folgen haben“, so Negele.
Unterstützung durch die Familie
Im Falle einer Verurteilung könnte Pietsch mit seinem Privatvermögen für die geforderten mehr als 800.000 Euro haften. „Wir wissen nichts über die Vermögensverhältnisse von Herrn Pietsch, aber ein Urteil kann 30 Jahre lang vollstreckt werden“, erklärte Glemsers Anwalt Negele.
Nach dem Unfall findet Glemser Halt bei seiner Freundin Lara. „Durch den Unfall und die schweren Zeiten der letzten zwei Jahre sind wir so stark zusammengewachsen“, sagte Glemser. „Wenn es dem anderen schlecht geht, versucht der andere stark zu sein, und so versuchen wir, uns gegenseitig immer wieder aufzubauen.“
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