In der Berufungsverhandlung über eine Schadensersatzforderung des ehemaligen Schiedsrichters Manuel Gräfe gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) geht es um eine Summe von insgesamt 830.000 Euro. Dies berichtet der «Kicker», vor dem anstehenden Termin am Donnerstag beim Oberlandesgericht Frankfurt.
Im Januar 2023 hatte das Landgericht Frankfurt Gräfe eine Entschädigung von 48.500 Euro zugesprochen, die auf eine Altersdiskriminierung zurückzuführen war. Der mittlerweile 51-jährige Berliner beendete seine Bundesligakarriere im Sommer 2021 nach 289 Einsätzen, da er aufgrund einer altersbedingten Beschränkung des DFB von 47 Jahren nicht mehr aktiv sein konnte.
Der aktuelle Streitwert resultiert hauptsächlich aus den Einnahmen, die Gräfe in drei weiteren Spielzeiten als Unparteiischer hätte erzielen können. Obwohl Gräfe vor dem Landgericht einen Teilerfolg hatte, geht er in Berufung, da ihm das Gericht einen zusätzlichen potenziellen Verdienstausfall von 190.000 Euro für die Saison 2021/22 nicht zugesprochen hat.
Der DFB hat ebenfalls Einspruch gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt. Der Grund für die Ablehnung des Klagepunkts war, dass Gräfe selbst bei einer Berufung auf die Liste der Bundesliga-Referees keine Garantie auf eine bestimmte Anzahl von Einsätzen gehabt hätte.
Die Berufsverhandlung wurde im vergangenen Jahr zweimal verschoben, weil ein erforderlicher Vorschuss laut Gericht nicht geleistet wurde. Ein Gerichtskostenzuschuss ist bei Zivilprozessen erforderlich und wird abhängig vom Ausgang der Klage zurückerstattet.
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