Der FC Bayern München hat einen Rechtsstreit mit einem Grafiker verloren, der eine Karikatur der ehemaligen Spieler Franck Ribéry und Arjen Robben als Batman und Robin entworfen hatte. Das Oberlandesgericht München (OLG) wies die Berufung des Vereins gegen ein früheres Urteil des Landgerichts München I zurück. Der Fall war zuvor vom Bundesgerichtshof (BGH) zur erneuten Prüfung an das OLG überwiesen worden.
Der Ursprung des Streits
Der Grafiker hatte seine Karikaturen von Ribéry und Robben, die beim DFB-Pokal-Halbfinale 2015 zwischen dem FC Bayern und Borussia Dortmund in der Münchner Allianz-Arena in der Fankurve ausgestellt wurden, als XXL-Versionen präsentiert. Unter den Zeichnungen stand der Slogan: „The Real Badman & Robben“. Der Grafiker hatte dem Verein vorgeschlagen, die Zeichnungen gemeinsam zu vermarkten, was jedoch nicht stattfand.
FC Bayern vermarktet ähnliche Motive
Stattdessen brachte der FC Bayern im Mai 2019 Merchandising-Artikel in den Verkauf, die den Slogan mit neu gezeichneten, aber ähnlichen Motiven verwendeten. Daraufhin klagte der Grafiker erfolgreich vor dem Landgericht München I, das entschied, dass die Kombination von Slogan und Zeichnung ein „schutzfähiges (Gesamt-)Werk“ darstelle.
Rechtsauffassung des FC Bayern
Der FC Bayern argumentierte, dass die vom Verein verwendeten Bilder, die auf Tassen und T-Shirts gedruckt wurden, eigenständige Werke seien, die sich von den Karikaturen des Klägers unterscheiden. Zudem wurde behauptet, dass der Slogan nicht schutzfähig sei. Im Berufungsverfahren vor dem OLG wurde dem Verein zunächst recht gegeben.
Bundesgerichtshof urteilt zugunsten des Grafikers
Der Bundesgerichtshof stellte jedoch fest, dass das OLG nicht ausreichend den „Werkcharakter“ der Kombination aus Slogan und Zeichnung geprüft hatte, sondern beides isoliert betrachtet wurde. Dies bedeutete, dass der Kern der Klage nicht ausreichend gewürdigt wurde. Das OLG hätte möglicherweise zu dem Ergebnis kommen können, dass die Zeichnung zusammen mit dem Slogan „The Real Badman & Robben“ als schutzfähiges Werk anerkannt werden könnte.
Folgen des Urteils
Infolge des Urteils hat der Grafiker nun das Recht auf Auskunft über die Gewinne, die der FC Bayern mit den Merchandise-Produkten erzielt hat, sowie auf Schadenersatz.
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