24. November 2024

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Hernández und Bayern atmen auf: Bewährung statt Gefängnis

Der FC Bayern und Fußball-Weltmeister Lucas Hernández atmen auf. Der Verteidiger muss nicht ins Gefängnis. Er kommt auf Bewährung und mit einer Geldstrafe davon.

Fußball-Weltmeister Lucas Hernández muss nicht ins Gefängnis. Kurz vor dem Fristenende durften der Rekordeinkauf des FC Bayern München und der deutsche Serienmeister aufatmen, nachdem die spanische Justiz einer Berufungsklage des 25 Jahre alten Franzosen stattgegeben hatte.

Die Frist zum Antritt der Haftstrafe wäre am Donnerstag um Mitternacht abgelaufen, dann hätte sich Hernández für ein halbes Jahr in ein spanisches Gefängnis seiner Wahl begeben müssen. Am Vormittag des Pokalspiels der Münchner bei Borussia Mönchengladbach war die für Club und Spieler erfreuliche Nachricht publik gemacht worden. Wenn die Justizentscheidung sich verzögert hätte, hätte das laufende Berufungsverfahren keine aufschiebende Wirkung gehabt – Hernández hätte am Tag nach dem Gladbach-Spiel in Haft gemusst.

«Wir sind alle froh, dass es so ausgegangen ist, wie es ausgegangen ist», sagte Bayern-Vorstandschef Oliver Kahn der ARD. Er habe mit diesem Ergebnis aber auch gerechnet. Assistenzcoach Dino Toppmöller, der erneut seinen an Corona erkrankten Chef Julian Nagelsmann vertrat, fügte bei Sky hinzu: «Wir sind alle ein Stückweit erleichtert, auch wenn es in der Mannschaft kein großes Thema mehr.» Er hoffe, dass Hernández‘ Frau auch damit einverstanden sei, scherzte er.

Vier Jahre auf Bewährung

Die Haftstrafe wurde nach Angaben des Gerichts vom Mittwoch für vier Jahre auf Bewährung ausgesetzt. So lange darf sich der Fußballer also nichts zuschulden kommen lassen. Sonst muss er die Haftstrafe doch antreten. Dazu muss Hernández nun eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen von je 400 Euro, also insgesamt 96.000 Euro zahlen – was ihn als Millionen-Verdiener kaum schmerzen dürfte.

Gemessen an den jüngsten Aussagen aus München war dort offenbar davon ausgegangen worden, dass der einst rund 80 Millionen Euro teure Verteidiger nicht ins Gefängnis muss. Trainer Julian Nagelsmann hatte prognostiziert, dass Hernández sowohl in Gladbach als auch am Samstag bei Union Berlin gut spielen werde. Man habe «nicht das Gefühl, dass ihn das belastet», sagte Nagelsmann zu den Justiz-Problemen des Franzosen, den er kürzlich als «Vollblutprofi» bezeichnet hatte.

Hintergrund des Falls ist ein handgreiflicher Streit des Weltmeisters von 2018 mit seiner damaligen Freundin und heutigen Frau, der sich bereits vor viereinhalb Jahren – im Februar 2017 – ereignete, als Hernández noch für Atlético Madrid spielte. Beide wurden seinerzeit wegen häuslicher Gewalt zu gemeinnütziger Arbeit und einem sechsmonatigen Kontaktverbot verurteilt.

Verstoß gegen das Annäherungsverbot

Da sie sich damals schnell wieder versöhnten, verreisten Hernández und seine Partnerin noch während der sechs Monate gemeinsam. Das Problem: Der Profi verstieß damit gegen das Annäherungsverbot. Deshalb wurde er zu der Haftstrafe verurteilt. Seine heutige Frau kam nur deshalb glimpflich davon, weil ihr das Kontaktverbot zum Zeitpunkt der gemeinsamen Reise nach Las Vegas im US-Staat Nevada noch nicht zugestellt worden war – Hernández aber schon.

In Spanien wird der Kampf gegen häusliche Gewalt sehr ernst genommen. Die Gerichte urteilen streng und die Medien berichten ausführlich, auch wenn es um unbekannte Personen geht. Ein Kontaktverbot bleibt in Spanien auch dann bestehen, wenn es eine Versöhnung gegeben hat, damit niemand zu einer solchen Aussöhnung genötigt werden kann.

Überraschendes Urteil

Das neue Urteil kam in Spanien überraschend. Es war von Experten mehrheitlich erwartet worden, dass die Berufung abgelehnt werden würde. Unter anderem deshalb, weil Hernández kein sogenannter Ersttäter ist.

Gegen ihn gibt es nach Justizangaben insgesamt zwei rechtskräftige Verurteilungen wegen häuslicher Gewalt. Die eine von 2017 vom Madrider Strafgericht 35, weshalb das Kontaktverbot erlassen worden war. Und eine weitere von 2018 durch das Strafgericht Nummer 5 in Móstoles bei Madrid. Haftstrafen unter zwei Jahren werden in Spanien von den Richtern und Richterinnen häufig zur Bewährung ausgesetzt, aber nur wenn die verurteilte Person eine völlig weiße Weste hat.

Von Emilio Rappold und Christian Kunz, dpa