Das Oberlandesgericht Celle hat, wie bereits das Amtsgericht Hannover, die Bestellung eines Not-Geschäftsführers für den Fußball-Zweitligisten Hannover 96 abgelehnt. Die Richter argumentierten, dass der Streit zwischen dem Verein und der Kapitalseite im Aufsichtsrat nicht von einem Gericht entschieden werden müsse. In der Mitteilung des OLG wurde betont, dass im Notfall die Gesellschaftersammlung anstelle des Aufsichtsrats einen neuen Geschäftsführer bestimmen könne.
Seit Monaten sind die Vertreter des Muttervereins Hannover 96 e.V. und der ausgegliederten Profifußball-Gesellschaft Hannover 96 GmbH & Co. KGaA uneinig über die Ernennung eines neuen Geschäftsführers für den Profifußball-Bereich. Die Zeit drängt, da der Zweitliga-Club bis zum 17. März seinen Lizenzantrag für die kommende Saison einreichen muss und dafür die Ernennung eines Geschäftsführers erforderlich ist.
Der Antrag auf die Einsetzung eines Not-Geschäftsführers wurde von der Kapitalseite, angeführt von dem langjährigen Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter Martin Kind, gestellt. Trotz des bestehenden Streits zeichnet sich jedoch eine Einigung ab: Der bisherige Sportdirektor Marcus Mann soll zum Sport-Geschäftsführer befördert werden, während Henning Bindzus, der ehemalige Marketing-Direktor des Hamburger SV, als Finanz-Geschäftsführer berufen werden soll. Martin Kind äußerte die Hoffnung, dass dies zeitnah umgesetzt wird.
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