4. März 2025

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Hannover 96: Amtsgericht weist Antrag auf Not-Geschäftsführer zurück

Hannover 96: Amtsgericht weist Antrag auf Not-Geschäftsführer zurück

Das Amtsgericht Hannover hat den Antrag auf einen Not-Geschäftsführer für Hannover 96 abgelehnt, was den Druck auf den Verein erhöht, eine Einigung zu erzielen.

Die Situation bei Hannover 96 hat sich weiter verschärft. Der Aufsichtsrat des Fußball-Zweitligisten konnte sich seit mehreren Monaten nicht auf die Bestellung eines neuen Geschäftsführers einigen. Aus diesem Grund hatten die Gesellschafter, unter der Leitung des ehemaligen Vereinschefs Martin Kind, beim Amtsgericht Hannover die Ernennung eines Not-Geschäftsführers beantragt. Dieser Antrag wurde jedoch vom Amtsgericht abgelehnt.

Hintergrund des Antrags

Der Verein steht unter Druck, da er bis zum 17. März seinen Lizenzantrag für die kommende Saison bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) einreichen muss. Dies erfordert die Unterschrift eines Geschäftsführers, die seit der Abberufung von Martin Kind vor acht Monaten nicht mehr vorhanden ist. Sportdirektor Marcus Mann hat zwar Prokura, darf jedoch die Lizenzunterlagen nicht unterzeichnen.

Ablehnung durch das Amtsgericht

Das Amtsgericht Hannover hat in einer Mitteilung klargestellt, dass die Bestellung von Geschäftsführern dem Aufsichtsrat obliegt, der in der Lage ist, Beschlüsse zu fassen. Das Gericht erklärte: „Ein Eingriff des Registergerichts ist somit nicht erforderlich.“ Die Verantwortung für die Handlungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Vereins liege nicht beim Gericht, sondern beim Aufsichtsrat.

Wachsende Herausforderungen für Hannover 96

Die Ablehnung des Antrags erhöht den Druck auf die Verantwortlichen von Hannover 96, eine Einigung zu erzielen. Sportdirektor Mann ist der bevorzugte Kandidat der Kapitalseite, während die Vereinsseite unter Präsident Sebastian Kramer einen eigenen Kandidaten präsentieren möchte. Die Kind-Seite ist bereit, dem neuen Kandidaten nur zuzustimmen, wenn dieser als zweiter Geschäftsführer neben Mann agiert.