Der Geschäftsführer eines Energydrink-Herstellers muss dem Fußball-Profi Anthony Modeste von Borussia Dortmund 350.000 Euro zurückzahlen. Das hat eine Zivilkammer des Bonner Landgerichts entschieden (AZ: 1 O 31/21).
Modeste hatte im September 2017 mit dem Unternehmen aus Sankt Augustin vertraglich vereinbart, dass er dessen Getränkedosen exklusiv in Frankreich vertreiben dürfe. Dafür zahlte Modeste, damals noch in Diensten des 1. FC Köln, eine Lizenzgebühr von 250.000 Euro sowie zusätzlich 100.000 Euro für eine erste Charge des Getränks.
Als im Juli 2019 die Lieferung der Ware noch immer nicht erfolgt war, kündigte Modeste den Vertrag fristlos und klagte vor dem Landgericht auf die Rückzahlung des Geldes. Seiner Auffassung nach war die GmbH als «reine Fassade» ohne tatsächlichen geschäftlichen Hintergrund nur darauf angelegt, über ein «Schneeballsystem» Gelder zu vereinnahmen. Die Zivilkammer gab der Klage statt. Dem Getränkehersteller sei es demnach vor allem um den Bekanntheitsgrad und die Werbewirksamkeit des Fußballstars gegangen. Das Unternehmen ist inzwischen insolvent.
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