Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen die ehemaligen DFB-Funktionäre Reinhard Grindel, Friedrich Curtius und Stephan Osnabrügge eingestellt.
In den Verfahren ging es um das angebliche Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt im Zusammenhang mit der Frage einer etwaigen Sozialversicherungspflicht der Mitglieder des DFB-Präsidiums. Die Einstellung sei nun mangels Tatverdacht und mit Verfügung vom 27. April erfolgt, wie die Behörde auf dpa-Anfrage bestätigte.
Verband nicht überrascht
Für den Verband ist die Einstellung der Ermittlungen keine Überraschung. «Der DFB hatte von Beginn an den Rechtsstandpunkt vertreten, dass eine Strafbarkeit ausgeschlossen sei, da man im Einvernehmen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund derzeit noch Musterverfahren zur Klärung der Frage führe, ob die im Wahl- und Ehrenamt tätigen Präsidiumsmitglieder überhaupt sozialversicherungspflichtig sind», hieß es.
Die Klärung führe dazu, dass Beiträge noch nicht fällig seien und deswegen auch nicht vorenthalten werden konnten. «Eine Strafbarkeit war daher von vornherein ausgeschlossen», schrieb der DFB. Der ehemalige Präsident Grindel verließ den Verband im April 2019, der frühere Generalsekretär Curtius und der DFB vereinbarten 2021 eine Vertragsauflösung.
Bereits vor knapp einem Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Grindel und Curtius eingestellt, damals gegen die Zahlung einer Geldauflage. Im Juni 2022 hatte es sich um fremdnützige Hinterziehung von Körperschafts- und Gewerbesteuern in besonders schweren Fällen gehandelt. Im Detail ging es um Einnahmen aus der Bandenwerbung in den Jahren 2014 und 2015. Im Oktober 2020 hatte es deswegen eine Großrazzia mit 200 Beamten in der Frankfurter Verbandszentrale gegeben. Zu diesem Zeitpunkt hatte der DFB die strittigen 4,7 Millionen Euro an Steuern bereits nachgezahlt.
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