Der Deutsche Olympische Sportbund hat ein Bekenntnis zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in seiner Satzung verankert. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Mitgliederversammlung des DOSB in Baden-Baden.
In der Präambel bekennt sich der DOSB nun «zur grundsätzlichen Achtung aller national und international anerkannten Menschenrechte» und setzt sich für deren Achtung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben ein. Er wird demnach seinem Wirken die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen entsprechend zugrunde legen, heißt es in der neu gefassten Satzung.
«Man sollte wertvolle Diskussionen wie die über die Fußball-WM in Katar nicht auf eine Veranstaltung beschränken und beim nächsten Event wieder aus der Schublade holen, sondern es braucht nachhaltige Ansätze», erklärte DOSB-Präsident Thomas Weikert. «Die kontroversen Diskussionen über die Fußball-WM zeigen, wie viel Handlungsbedarf und Haltungsbedarf es noch gibt.»
Der DOSB folgt damit Beispielen des internationalen und nationalen Sports. So hatte das Internationale Olympische Komitee (IOC) im September einen strategischen Rahmen für Menschenrechte unter Anwendung und Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beschlossen.
Ein Menschenrechtsbeirat soll zur Beratung auch den DOSB-Mitgliedsorganisationen zur Verfügung stehen. Der ehemalige Präsident des UN-Menschenrechtsrats, Joachim Rücker, ist als designierter Geschäftsführer des Beirates benannt und beauftragt worden.
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