Die Deutsche Fußball Liga wird bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung im Juli über den weiteren Umgang mit der 50+1-Regel beraten.
Das DFL-Präsidium hatte sich in dieser Woche mit der vorläufigen Bewertung des Bundeskartellamts zu der Thematik befasst und wird die Behörde um eine angemessene Verlängerung der Frist für eine Stellungnahme bitten, teilte die DFL mit.
Das Bundeskartellamt hatte Ende Mai in einer vorläufigen rechtlichen Einschätzung offiziell Bedenken gegen die Ausnahmegenehmigungen für Bayer Leverkusen, den VfL Wolfsburg und die TSG 1899 Hoffenheim geäußert. Die drei Bundesligisten sind nicht an die 50+1-Regel gebunden, wonach der Stammverein nach der Ausgliederung seiner Profi-Abteilung in eine Kapitalgesellschaft weiterhin die Mehrheit der Stimmenanteile besitzen muss. Dies soll den Einfluss externer Geldgeber auf einen Club begrenzen.
Die DFL hatte im Jahr 2018 auf Wunsch der Mehrheit der 36 Profivereine ein Verfahren beim Bundeskartellamt beantragt, um mögliche kartellrechtliche Bedenken bezüglich der grundsätzlichen Anwendung und Auslegung der 50+1-Regel prüfen zu lassen. Die Regel ist seit Jahren eines der großen und vor allem emotional aufgeladenen Streitthemen des Profifußballs.
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