Das Präsidium der Deutschen Fußball Liga hat seine Position in der 50+1-Frage noch einmal bekräftigt. Es werde sich auch weiterhin für den Schutz und Fortbestand der Regel einsetzen, hieß es in einer Mitteilung der DFL, nachdem sich das Präsidium in seiner jüngsten Sitzung «ausführlich mit aktuellen Entwicklungen zum Thema 50+1 auseinandergesetzt» habe.
Hintergrund sei vor allem das laufende Prüfverfahren beim Bundeskartellamt, das die DFL angestrebt hatte. Damit soll die Rechtssicherheit der Regel gestärkt werden, wonach ein Verein in einer Aktien- oder Kapitalgesellschaft mindestens 50 Prozent plus eine Stimme haben muss. So soll verhindert werden, dass Investoren eine Stimmenmehrheit an Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können.
«Die 50+1-Regel ist ein zentraler und elementarer Bestandteil der Satzung des DFL e.V. und gilt für alle Mitglieder und Organe des Ligaverbandes», erklärte die DFL in der Mitteilung. «Die Teilnahme vereinsgeprägter Clubs am Spielbetrieb der Bundesliga und 2. Bundesliga ist ein Wesenskern dieser Wettbewerbe.»
Im Februar hatte das Bundeskartellamt mitgeteilt, dass bei der Bewertung der DFL-Vorschläge zur Satzungsänderung «jetzt auch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)» berücksichtigt werden müsse. Dadurch verzögerte sich die Abstimmung über die veränderte 50+1-Regel erneut.
Das höchste europäische Gericht hatte unter anderem am 21. Dezember im Streit um die Gründung einer Super League entschieden: Die großen Fußballverbände dürfen andere Wettbewerbe nicht grundsätzlich von ihrer Genehmigung abhängig machen und Vereinen und Spielern nicht verbieten, an diesen Wettbewerben teilzunehmen.
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