DFB-Vizepräsident Ronny Zimmermann hat sich skeptisch zur Einführung einer Trainer-Challenge bei Schiedsrichter-Entscheidungen im Fußball geäußert. Nach Ansicht des für die Amateure sowie Regional- und Landesverbände zuständigen Funktionärs ist es schwierig, einen Zeitraum für den Einspruch von Trainern festzulegen.
«Wenn wir da jetzt 20 Sekunden einführen, haben wir das nächste Problem. Dann müssen wir 20 Sekunden zählen ab einem Zeitpunkt X, den wir noch gar nicht kennen, weil wir danach erfahren, wann er challenged», sagte der im Deutschen Fußball-Bund (DFB) auch für das Schiedsrichterwesen zuständige Zimmermann dem TV-Sender Sky.
Prominente Fürsprecher
Nach den Vorfällen beim Bundesliga-Spiel von Borussia Dortmund beim VfL Bochum waren die Forderungen nach der Einführung einer sogenannten Challenge wieder lauter geworden, durch die ein Videobeweis angefordert werden kann. Sowohl der Schiedsrichter als auch der Video-Assistent hatten ein Foul an BVB-Profi Karim Adeyemi fälschlicherweise nicht als elfmeterwürdig gewertet. Dortmunds Trainer Edin Terzic und Jürgen Klopp vom FC Liverpool sind Befürworter. In anderen Sportarten wird die Einspruchsmöglichkeit für Trainer bereits praktiziert.
Es sei kein Zufall, dass es die Challenge genau in den Sportarten gebe, in denen es keinen Spielfluss gebe, meinte Zimmermann. Im American Football und im Basketball seien die langen Ballpassagen 20 Sekunden lang. «Das ist im Fußball ganz anders. Da hast du anderthalb bis zwei Minuten den Ball laufen», sagte der Funktionär.
Appell an die Verhältnismäßigkeit
Er plädierte für eine Beibehaltung der derzeitigen Abläufe. «Ich glaube, es macht immer Sinn, erstmal das ganze System zu durchdenken», sagte Zimmermann. Nach seiner Rechnung habe es am vergangenen Wochenende in drei Ligen im Schnitt pro Spiel circa 150 Entscheidungen gegeben, was eine Summe von rund 5000 Entscheidungen ergebe. «Und es wurde ein Wochenende lang über eine Entscheidung diskutiert. Wenn ich die Verhältnismäßigkeit sehe, dann hat das System wohl funktioniert und nur in einem einzigen Fall nicht», argumentierte Zimmermann.
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