Der VfL Bochum darf sich über zwei zusätzliche Punkte im Kampf gegen den Abstieg freuen, während Union Berlin als Verlierer aus dem Streit hervorgeht. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) entschied im Berufungsverfahren, dass das umstrittene Spiel, das mit 1:1 endete, nun als 2:0 für Bochum gewertet wird. Diese Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf die Bundesliga-Tabelle haben, insbesondere am Saisonende.
Urteil des Bundesgerichts
Der Vorsitzende Richter Oskar Riedmeyer erklärte nach einer vierstündigen Verhandlung und zweistündigen Beratung, dass ein gezielter Wurf auf einen Spieler nicht zu einem Wiederholungsspiel führen kann. Er merkte an, dass das Spiel, bei dem Bochums Torhüter Patrick Drewes von einem Feuerzeug aus dem Fanblock von Union Berlin getroffen wurde und nicht weiterspielen konnte, eigentlich abgebrochen hätte werden müssen.
Das Bundesgericht wies die Berufung von Union Berlin gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 9. Januar zurück, das die Partie ebenfalls mit 2:0 für Bochum gewertet hatte. Riedmeyer fügte hinzu, dass die Schwächung von Bochum durch den Wurf eines Mitglieds von Union Berlin verursacht wurde und dieses Verschulden Union angerechnet wird.
Rechtliche Optionen für Union
Da das Urteil des Bundesgerichts die letzte Instanz der DFB-Gerichtsbarkeit darstellt, kann Union Berlin nur noch vor das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften ziehen. Die Tabelle wird vor dem 24. Spieltag an diesem Wochenende aktualisiert: Bochum hat nun zwei Punkte mehr und überholt den 1. FC Heidenheim, während Union Berlin 76 Tage nach dem Skandalspiel einen Punkt abgezogen wird.
Vorfall im Stadion An der Alten Försterei
Das umstrittene Spiel fand am 14. Dezember statt und wurde in der 92. Minute unterbrochen, nachdem Drewes getroffen wurde. Da Bochum sein Wechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, musste der Stürmer Philipp Hofmann kurzfristig ins Tor, während beide Mannschaften einen Nichtangriffspakt einhielten und den Ball hin und her spielten, um die Begegnung zu beenden.
Schiedsrichter und weitere Berufungen
Das DFB-Sportgericht hatte festgestellt, dass Drewes durch den Wurf verletzt wurde, was eine Schwächung für Bochum darstellte. Union Berlin wurde vorgeworfen, Drewes der Schauspielerei zu beschuldigen, wofür es jedoch keine Beweise gab. Das Bundesgericht entschied, dass Drewes keine weitere Aussage per Video abgeben musste, während Schiedsrichter Martin Petersen an seinem 40. Geburtstag ebenfalls zu den Vorfällen befragt wurde.
Die Berufungen von Holstein Kiel und St. Pauli, die ebenfalls eine Einflussnahme auf den Abstiegskampf vermuteten, wurden als unzulässig abgewiesen. Das DFB-Rechtsgremium sah kein unmittelbares Interesse dieser Vereine. Union-Präsident Dirk Zingler, der in der ersten Instanz nicht anwesend war, betonte, dass der Verein nicht der Täter sei und die Mannschaften Opfer des Feuerzeugwerfers waren. Bochums Rechtsbeistand hingegen wies darauf hin, dass der Vorfall als gefährliche Körperverletzung gewertet werden müsse.
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