6. März 2025

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Blatter und Platini fordern Bestätigung des Freispruchs im Berufungsverfahren

Blatter und Platini fordern Bestätigung des Freispruchs im Berufungsverfahren

Im Berufungsverfahren fordern die Verteidiger von Joseph Blatter und Michel Platini die Bestätigung des Freispruchs von 2022 im Zusammenhang mit einem Millionendeal.

Im Berufungsverfahren bezüglich eines mutmaßlichen mündlichen Millionendeals, der den Fußball-Weltverband betroffen hat, haben die Anwälte des ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter und des früheren UEFA-Präsidenten Michel Platini wie erwartet eine Bestätigung des ursprünglichen Freispruchs gefordert. Am Tag zuvor hatte die Bundesanwaltschaft im Prozess in Muttenz Freiheitsstrafen von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung für die beiden Funktionäre beantragt.

Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht eine Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken, die Blatter 2011 als FIFA-Präsident an Platini angewiesen hatte. Laut beiden Handlungsbeteiligten handelt es sich um ein ausstehendes Honorar für frühere Beratertätigkeiten. Die Staatsanwaltschaft hingegen äußert Zweifel an dieser Darstellung.

Freispruch im Jahr 2022

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hatte Blatter und Platini 2022 mit der Begründung freigesprochen, dass im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden müsse. Die Staatsanwaltschaft hatte nicht überzeugend darlegen können, dass das Geld nicht für die angegebenen Beratertätigkeiten gezahlt wurde.

Verteidigung der Angeklagten

„Das Motiv für dieses Strafverfahren war einzig und allein, Platini als Präsidenten der FIFA zu verhindern“, äußerte Dominic Nellen, der Anwalt von Platini. Er betonte, dass dieses Ziel erreicht worden sei. Nellen führte weiter aus, dass die FIFA und ihr Präsident Gianni Infantino alles unternommen hätten, um Platini als möglichen Führer des Fußball-Weltverbandes auszuschließen.

Auch Lorenz Erni, der Anwalt von Blatter, erklärte, dass nur eine Bestätigung des Urteils der Vorinstanz akzeptabel sei. „Etwas anderes als ein Freispruch kommt auch im Berufungsverfahren nicht in Frage“, so Erni. Er bezeichnete die Behauptung, Blatter habe einfach zwei Millionen überwiesen, als „Böswilligkeit“.

Das Urteil in diesem Berufungsverfahren wird am 25. März erwartet.