Der Streit zwischen dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und einem führenden Spielervermittler geht vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Der Bundesgerichtshof (BGH) will dort entscheiden lassen, inwiefern das europäische Kartellverbot für das DFB-Reglement zur Spielervermittlung gilt. Das BGH-Verfahren werde ausgesetzt, bis eine Entscheidung des EuGH ergehe, teilte das oberste deutsche Gericht mit.
Bei dem Verfahren in Karlsruhe geht es darum, inwieweit sich der DFB in das lukrative Geschäft der Spielerberater einmischen darf. Die Fußballverbände FIFA und DFB wollen mit eigenen Regelwerken auf dem millionenschweren Vermittlungsmarkt für mehr Transparenz und Kontrolle sorgen. Gegen den Weltfußballverband FIFA liegt deswegen eine Klage zur Vorabentscheidung beim EuGH.
Die BGH-Richterinnen und -richter urteilen in ihrem Verfahren über das 2015 in Kraft getretene Reglement des DFB. Es sieht unter anderem vor, dass Spieler und Vereine nur mit beim DFB registrierten Agenten zusammenarbeiten dürfen, die sich auch den Verbandsstatuten unterworfen haben. Der Spielervermittler Roger Wittmann meint, dass darin ein Verstoß gegen das Kartellverbot liege. Seine Klage wird von der Deutschen Fußballspieler-Vermittler-Vereinigung (DFVV) unterstützt.
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