Die Entscheidung über den letzten Teilnehmer an der zweiten Runde des DFB-Pokals fällt am Donnerstag.
Dann findet vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes die mündliche Verhandlung über die Berufung des VfL Wolfsburg gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts statt. In erster Instanz war der Bundesligist aus dem Wettbewerb ausgeschlossen worden, weil er im Erstrundenspiel beim Regionalligisten Preußen Münster einen Wechselfehler begangen hatte.
Der 3:1-Sieg der Niedersachsen nach Verlängerung war daher in eine 0:2-Niederlage für die Wolfsburger umgewandelt worden. Dagegen hatte der VfL Berufung eingelegt. Die Auslosung der Zweitrunden-Partien soll am Sonntag in der ARD-Sportschau stattfinden. Die Spiele sind für den 26./27. Oktober angesetzt.
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