Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wird am 28. Februar um 12:30 Uhr über die Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts im umstrittenen Feuerzeug-Skandalspiel zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum verhandeln. Dabei werden auch die Berufungen von Holstein Kiel und dem FC St. Pauli behandelt, wie der DFB bekanntgab.
Die drei Bundesligisten setzen sich gegen das Urteil des Sportgerichts zur Wehr. Dieses hatte das ursprünglich im vergangenen Dezember mit 1:1 endende Spiel im Januar mit 2:0 für Bochum entschieden. Der Grund für diese Entscheidung war, dass Bochums Torwart Patrick Drewes in der Nachspielzeit von einem Feuerzeug aus dem Berliner Fanblock am Kopf getroffen wurde und nicht mehr weiterspielen konnte. Stattdessen musste der Feldspieler Philipp Hofmann für ihn einspringen, da das Wechselkontingent des VfL erschöpft war.
Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf den Abstiegskampf. Union Berlin hatte umgehend nach dem Urteil Berufung eingelegt, woraufhin Kiel und St. Pauli ebenfalls in Berufung gingen. Diese beiden Vereine könnten indirekt betroffen sein, da Bochum, der Tabellenletzte, anstelle eines Punktes aus dem Spiel gegen Union alle drei Punkte am Grünen Tisch zugesprochen bekommen könnte.
Die Sitzung wird von Oskar Riedmeyer, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts, geleitet. Arno Heger und der ehemalige Profi Carsten Ramelow werden als Beisitzer fungieren. Innerhalb des DFB ist das Bundesgericht die letzte Instanz, doch eine darüber hinausgehende Berufung könnte vor dem Ständigen Neutralen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften erfolgen.
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