Im Streit um die Erstattung zusätzlicher Polizeikosten bei Hochrisikospielen droht dem deutschen Fußball Ungemach.
Die Präsidenten der Rechnungshöfe der Länder und des Bundes halten es für richtig, Gebühren für zusätzliche Polizeikosten bei sogenannten Hochrisikospielen in Fußballstadien zu verlangen. Einen entsprechenden Beschluss fassten sie zum Abschluss ihrer Herbstkonferenz in Berlin.
Bislang hat der Stadtstaat Bremen als einziges Bundesland eine entsprechende Gebührenordnung. «Wir empfehlen, dass auch die anderen Länder solche Gebührentatbestände einführen», sagte die Präsidentin des Berliner Rechnungshofs und Gastgeberin des Treffens, Karin Klingen, im Anschluss an die Konferenz.
Einnahmen sinnvoll verbessern
Klingen wies darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit dieser Regelung im März 2019 bestätigt habe. Die Rechnungshöfe betrachteten es als sinnvoll, wenn bei gewinnorientierten Hochrisikoveranstaltungen, die erfahrungsgemäß zu einem polizeilichen Mehraufwand führten, vom Veranstalter Gebühren erhoben werden könnten, sagte sie. Zur Begründung sagte sie, es sei für die Länder notwendig, bei Einnahmen- und Ausgaben Prioritäten zu setzen. «Wir würden das als eine Möglichkeit sehen, staatliche Einnahmen sinnvoll zu verbessern.»
Mehrere Bundesländer sprachen sich trotz der Empfehlung der Rechnungshöfe dagegen aus. «Für Bayern kommen Kostenbescheide an die Vereine beziehungsweise an die Deutsche Fußball Liga wegen Polizeikosten bei Fußballspielen nicht in Frage», teilte das Bayerische Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration mit. Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sei und bleibe eine Kernaufgabe des Staates. «Aktuelle Überlegungen, eine Kostenbeteiligung der Verbände/Vereine zu fordern, bestehen daher nicht», hieß es weiter.
Ähnlich sieht es in Nordrhein-Westfalen aus. «Entsprechende Pläne werden in Nordrhein-Westfalen derzeit nicht verfolgt», teilte das Innenministerium am Mittwoch mit. «Das Ausstellen von Rechnungen löst nicht das Grundproblem der Gewalt in und um die Stadien. Auch Baden-Württemberg plane «aktuell» nicht, eine «Gebührenreglung zur Übertragung von Polizeikosten an Fußballvereine beziehungsweise -verbände» einzuführen, teilte ein Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch mit.
DFL schweigt
Die Deutsche Fußball Liga wollte sich zu dem Beschluss zunächst nicht äußern. Sie sieht die Erstattung zusätzlicher Polizeikosten bei Hochrisikospielen aber grundsätzlich als rechtswidrig an.
Hintergrund des Streits ist die Vorgehensweise des Landes Bremen, das solche Gebührenscheide für Polizeikosten bei sogenannten Hochrisikospielen an die DFL geschickt, die diese an den aktuellen Fußball-Zweitligisten SV Werder weitergeleitet hatte. Werder entstanden dadurch bei jedem betroffenen Spiel Kosten in sechsstelliger Höhe. Das Land Bremen und die DFL hatten über dieses Thema auch vor Gericht gestritten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Bremer Vorgehen vor zwei Jahren aber für rechtens erklärt.
Dass die Rechnungshofpräsidenten den Beschluss erst mehr als zwei Jahre nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gefasst haben, begründete Klingen damit, dass man nicht während der Pandemie darüber entscheiden wollte, als es bei den Fußballspielen erhebliche Einschränkungen gegeben habe. «Deshalb erfolgt das nun.» Klingen wies darauf hin, dass Fußball der Hauptanwendungsfall sei, es aber grundsätzlich um Hochrisikoveranstaltungen gehe, bei denen regelmäßig ein hoher polizeilicher Mehraufwand entstehe.
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