Die als Pappschild-Frau bekannt gewordene Zuschauerin bei der Tour de France muss sich im Herbst vor Gericht verantworten.
Wie die «L‘Équipe» am Freitag berichtete, findet die Verhandlung gegen die 30-Jährige am 14. Oktober statt. Die Frau war am 30. Juni in Gewahrsam genommen und am 2. Juli wieder freigelassen worden.
Auf der ersten Etappe der diesjährigen Tour hatte die Zuschauerin ein Pappschild auf die Straße gehalten und damit unabsichtlich einen Massensturz ausgelöst. Zunächst hatte sie den Unfallort verlassen, sich jedoch am Mittwoch gestellt. Ihr wird Gefährdung der öffentlichen Gesundheit sowie möglicherweise auch die Gefährdung von Menschenleben vorgeworfen. Maximal drohen der Frau zwei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 30.000 Euro.
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