Eine überraschende Wende im Sommermärchen-Prozess: Das Landgericht Frankfurt plant, das Verfahren gegen den ehemaligen Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Theo Zwanziger, aufgrund des Verdachts auf schwere Steuerhinterziehung einzustellen.
Der Vorschlag wurde von der Vorsitzenden Richterin Eva-Marie Distler während des 25. Verhandlungstags unterbreitet. Die Einstellung des Verfahrens soll gegen eine Geldzahlung von 5.000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck erfolgen. Sowohl Zwanzigers Anwalt als auch die Staatsanwaltschaft haben angekündigt, ihren Standpunkt zu diesem Vorschlag in der nächsten Verhandlung am 3. April kundzutun.
„Der Falsche auf der Anklagebank“
Das Gericht ist der Ansicht, dass der 79-jährige Zwanziger sich nicht aktiv an der Verschleierung einer DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Fußball-Weltverband FIFA im April 2005 beteiligt hat. Die Buchung dieser Zahlung als Betriebsausgabe durch den DFB sei nach aktuellem Wissenstand zulässig gewesen. Richterin Distler bemerkte: „Mit Theo Zwanziger sitzt der Falsche auf der Anklagebank.“
Nach einer gründlichen Prüfung der bisherigen Beweise stellte das Gericht fest, dass es sich bei der besagten Überweisung um die Rückzahlung eines Darlehens von zehn Millionen Schweizer Franken handelte, das Franz Beckenbauer im Jahr 2002 von dem französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus erhalten hatte.
Das Geld wurde in fünf Tranchen auf ein Firmenkonto des damaligen FIFA-Exekutivmitglieds Mohamed bin Hammam in Katar überwiesen. Im Gegenzug erhielt das WM-Organisationskomitee von der FIFA einen Zuschuss von 250 Millionen Schweizer Franken für die Ausrichtung der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland.
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