15. November 2024

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Poker um Undav: VfB kündigt weitere Gespräche an

Die Stuttgarter wollen Stürmer Deniz Undav weiter fest verpflichten. Der Sportdirektor plant die nächsten Verhandlungen. Auch zur Zukunft von Serhou Guirassy und Chris Führich äußert er sich.

Der VfB Stuttgart arbeitet weiter an einer festen Verpflichtung von Stürmer Deniz Undav.

«Deniz‘ hat seinen Wunsch, beim VfB zu bleiben, klar kommuniziert. Natürlich wollen wir seine Qualität für den VfB erhalten», sagte Sportdirektor Fabian Wohlgemuth der Deutschen Presse-Agentur. Man werde mit Undavs englischem Stammverein Brighton & Hove Albion «zeitnah weitere Gespräche führen», erklärte der 45-Jährige.

Undav war vergangenen Sommer auf Leihbasis nach Stuttgart gewechselt. Beim Fußball-Bundesligisten entwickelte er sich zu einem der Schlüsselspieler auf dem Weg zur überraschenden Vizemeisterschaft, schoss insgesamt 19 Pflichtspiel-Tore und schaffte es in den vorläufigen Kader des deutschen Nationalteams für die Heim-EM. Nach dem letzten Saisonspiel des VfB gegen Borussia Mönchengladbach (4:0) am Samstag hatte der 27-Jährige wiederholt erklärt, unbedingt bei den Schwaben bleiben zu wollen.

Auch die Zukunft von Torjäger Serhou Guirassy und Flügelspieler Chris Führich ist noch nicht geklärt – und seit Wochen Dauerthema in Stuttgart. «An unseren Absichten hat sich da in der Zwischenzeit nichts geändert und auch nicht an der Faktenlage. Sowohl bei Serhou als auch bei Chris haben wir ein gesteigertes Interesse an der Fortsetzung unserer Zusammenarbeit», sagte Wohlgemuth. «Selbst wenn ich da in dieser Woche keine große Bewegung erwarte, sind wir in beiden Fällen natürlich nicht untätig.»

Guirassy erzielte in der abgelaufenen Saison 30 Pflichtspiel-Treffer für den VfB. Mehreren Medienberichten zufolge soll Borussia Dortmund an dem Guineer interessiert sein. Führich, der genau wie Undav zum aktuellen deutschen EM-Aufgebot gehört, wird schon seit längerer Zeit als potenzieller Kandidat für den FC Bayern München gehandelt. Die Verträge beider Spieler enthalten Ausstiegsklauseln.