24. November 2024

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Dopingverdachtsfall Portner: Öffnung der B-Probe steht bevor

Vor knapp drei Wochen wurde die positive A-Probe von Magdeburgs Handball-Torwart Portner bekannt. In dieser Woche wird die B-Probe geöffnet.

Im Dopingverdachtsfall des Schweizer Handball-Nationaltorwarts Nikola Portner bahnt sich eine Entscheidung an.

Nach dpa-Informationen wird am Donnerstag die B-Probe im Labor im sächsischen Kreischa geöffnet. Deren Ergebnis entscheidet über den weiteren Verlauf des Verfahrens. Zuerst hatte «Handball World» darüber berichtet. Portner bestreitet die wissentliche Einnahme von Dopingmitteln.

Am 10. April war eine positive A-Probe einer Wettkampfkontrolle des 30-Jährigen vom SC Magdeburg bekannt geworden. Dort waren Methamphetamine nachgewiesen worden. Sollte die B-Probe das Ergebnis nicht bestätigen, ist der Fall erledigt und der aktuell suspendierte Portner sofort wieder spielberechtigt.

DHB übernimmt bei positiver B-Probe

Bestätigt die B-Probe allerdings das erste Ergebnis, beginnt ein Disziplinarverfahren. War bisher die Handball-Bundesliga (HBL) zuständig, obliegt das weitere Vorgehen dann der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handball-Bundes (DHB). Diese wird das Strafmaß festlegen. Sowohl Portner als auch die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) haben im Anschluss die Möglichkeit, ein dann einzurichtendes Schiedsgericht anzurufen, sollte einer der beiden Parteien das Strafmaß nicht ausreichen.

Bei der Öffnung der B-Probe werden die Nada, Portners Anwalt Rainer Tarek Cherkeh und wohl ein HBL-Vertreter anwesend sein. Cherkeh hatte bisher zum Fall behauptet, nach aktuellem Kenntnisstand betrage «die gemessene Konzentrationshöhe einen Bruchteil einer typischen Einnahme dieser Substanz.» Die Höhe der Konzentration dürfte sich auch auf das Strafmaß auswirken.

Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen bereits eingestellt. Bei einer Durchsuchung bei Portner waren keine verbotenen Substanzen gefunden worden. Die Ermittler gingen in der Folge davon aus, dass keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz oder das Betäubungsmittelgesetz vorliegen. Vereinsräume des deutschen Pokalsiegers SCM waren von den Durchsuchungen nicht betroffen.