Vor der letzten Runde im Polizeikostenstreit zwischen dem Land Bremen und der Deutschen Fußball Liga blickt der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer zuversichtlich auf die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Es habe bereits vier Prozesse gegeben, «die wir gewonnen haben: zweimal beim Oberverwaltungsgericht in Bremen und zweimal beim Bundesverwaltungsgericht. Alle Gerichte haben formuliert, dass sie keine verfassungsrechtlichen Bedenken haben, wenn man der DFL einen Teil der Polizeikosten in Rechnung stellt», sagte der SPD-Politiker.
Das Land Bremen stellte der DFL 2015 erstmals die Kosten in Rechnung, die durch einen zusätzlichen Polizeieinsatz bei einem sogenannten Hochrisikospiel entstanden waren. Acht weitere Bescheide folgten, insgesamt geht es nach Angaben der Stadt Bremen mittlerweile um Gebühren in Höhe von mehr als drei Millionen Euro.
Der Ligaverband der 36 deutschen Proficlubs klagte dagegen mit dem Argument: «Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung obliegt der Polizei.» Die DFL bekam aber bislang nur 2017 vor der ersten Instanz, dem Verwaltungsgericht Bremen, Recht. Nach mehreren Niederlagen legte der Verband deshalb eine Verfassungsbeschwerde ein. Sie wird an diesem Donnerstag in Karlsruhe verhandelt. Ein Urteil wird aber erst in einigen Monaten erwartet.
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