Staffel-Olympiasieger Sturla Holm Laegreid (26) droht nach einem Zwischenfall mit seiner Waffe beim Biathlon-Weltcup in Lenzerheide eine Geldstrafe. Die Schweizer Polizei werde den Norweger wegen «unvorsichtigen Umgangs mit Waffen» anzeigen, sagte ein Sprecher der Kantonspolizei Graubünden der Deutschen Presse-Agentur.
Dem fünfmaligen Weltmeister wird eine mutmaßliche Übertretung des Graubündener Polizeigesetzes vorgeworfen, weil er beim Trockentraining in der Teamunterkunft der Mannschaft versehentlich einen Schuss abgefeuert habe. Da es sich dabei auch um einen Verstoß gegen die strengen Sicherheitsregeln des Weltverbandes handelte, wurde Laegreid von der IBU für den Massenstart am Sonntag gesperrt.
«Dieser Vorfall tut mir zutiefst leid und ich entschuldige mich aufrichtig bei der gesamten Biathlon-Familie, meinen Teamkollegen und dem Hotelbesitzer für das, was passiert ist», sagte Laegreid in einer Verbandsmitteilung: «Dies ist eine brutale Erinnerung für mich und alle Biathleten, wie wichtig Sicherheitsroutinen wirklich sind.» In einem TV-Interview des norwegischen Senders NRK weinte Laegreid und zeigte sich geschockt von seinem Fehler.
Volles statt leeres Magazin
Der Vorfall ereignete sich bereits am Freitag, wie Laegreid der norwegischen Zeitung «VG» sagte. Er habe fälschlicherweise ein volles Magazin zum Trockentraining eingesetzt, normal wird dafür ein leeres genutzt, sonst können die Kleinkaliberwaffen nicht genutzt werden. Laegreid schoss ein Loch in einen Hocker an der Wand, mehr passierte nicht, sagte er. Personen kamen nicht zu Schaden. Laegreid war am Samstag noch Dritter im Verfolgungsrennen geworden und reiste tags darauf vorzeitig aus Lenzerheide ab.
Die Norweger meldeten den gefährlichen Fauxpas selbst, für dieses «verantwortungsvolle Verhalten» gab es Lob von der IBU. Der Fall wird weiter von den Behörden in der Schweiz geprüft, Laegreid wurde am Samstagabend bereits von der Polizei befragt. Es werde untersucht, ob es weitere Konsequenzen geben könnte, teilte der norwegische Verband mit. «Unvorsichtiger Umgang mit Waffen» ist laut dem kantonalen Polizeigesetz in der Schweiz weder ein Verbrechen noch ein Vergehen, sondern nur eine Übertretung des Strafrechts. Wie hoch eine Geldstrafe ausfallen könnte, war zunächst unklar.
Ähnliche Zwischenfälle kamen in der Vergangenheit selten vor. Aber auch der Deutschen Andrea Henkel unterlief 2009 ein ähnliches Missgeschick. Bei der WM in Südkorea hatte die Thüringerin ein Reservemagazin mit scharfer Munition in der Waffe und schoss ebenfalls beim Trockentraining durch eine Holzwand. Sie wurde damals von der IBU disqualifiziert.
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