24. November 2024

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Einigung in Debatte über 50+1-Regel im Profifußball

Die 50+1-Regel soll bestehen bleiben. Das Bundeskartellamt folgt einem Vorschlag der DFL. Der Investoreneinfluss bleibt begrenzt - sofern die Mitgliederversammlung der Anpassung der Satzung zustimmt.

Der deutsche Profifußball darf seinen Sonderweg mit der 50+1-Regel auch nach dem Willen des Bundeskartellamts weiter beschreiten. Die Behörde stimmte dem Kompromissvorschlag der Deutschen Fußball Liga in der umstrittenen Frage zu.

Vom Grundsatz, der die komplette Übernahme von Profivereinen durch Investoren verhindert, soll es zukünftig aber keine weiteren Ausnahmegenehmigungen wie für die TSG Hoffenheim, Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg geben. 

Vorausgegangen war ein langwieriger Abstimmungsprozess wegen der weiterhin geltenden Sonderregeln für die drei Fußball-Bundesligisten. «Mit der zugesagten Streichung der Ausnahmemöglichkeit aus der Satzung entfällt unsere Sorge, dass die von der DFL geltend gemachten sportpolitischen Ziele durch ein Nebeneinander von Clubs mit und ohne Förderausnahme konterkariert werden», sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.

Bestandsschutz für Bundesliga-Trio

Hoffenheim, Leverkusen und Wolfsburg müssen künftig die Mitglieder mehr beteiligen und einen finanziellen Ausgleich leisten. Im Gegenzug bekommt das Trio Bestandsschutz – weitere Ausnahmen soll es nicht geben. 50+1 ist im europäischen Fußball eine Ausnahme, in allen anderen Top-Ligen ist der Zugang für Investoren nicht derartig beschränkt.

Es bleibe dabei, dass die Regeln des Kartellrechts für den Profisport und speziell für Sportverbände gelten würden, bekräftigte Mundt. Auch stelle die Begrenzung der Liga-Teilnahme auf vereinsgesprägte Clubs nach wie vor eine Wettbewerbsbeschränkung dar, die einer sportpolitischen Legitimierung bedürfe. «Die von der DFL angebotenen Verpflichtungszusagen erscheinen insgesamt aber geeignet, unsere vorläufigen kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen», erklärte Mundt weiter.

Organisierte Fanszene begrüßt Entschluss

In der organisierten Fanszene wurde der Entschluss positiv aufgenommen. «Wir begrüßen es außerordentlich, dass die 50+1-Regel gestärkt wurde», sagte Thomas Kessen, Sprecher der Fan-Vereinigung Unsere Kurve, der Deutschen Presse-Agentur. Allerdings habe die DFL auch Hausaufgaben aufbekommen, «denn wir sehen am Konstrukt RB Leipzig, wie man die aktuelle Regelung umgehen kann».

RB Leipzig ist von dem Verfahren nicht betroffen, da die Konstellation des jungen Vereins die Regel nicht tangiert. Die Rasenballsport GmbH gehört zwar zu 99 Prozent Red Bull, aber die Stimmmehrheit liegt beim Verein. In diesem sind aber nur 22 stimmberechtigte Mitglieder zugelassen, die wiederum dem Unternehmen nahestehen. Andere Bundesligisten weisen sechsstellige Mitgliederzahlen auf. 

Die Deutsche Fußball Liga, der Deutsche Fußball-Bund und die übrigen am Verfahren beteiligten Clubs und Investoren erhalten laut Bundeskartellamt vor Erlass der abschließenden Entscheidung noch einmal rechtliches Gehör. Die DFL-Mitgliederversammlung muss mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit eine entsprechende Anpassung der Satzung noch beschließen.

Drei zentrale Änderungen der bisherigen Regel

Die Vereinigung der 36 Proficlubs und die Behörde einigten sich auf drei zentrale Änderungen der bisherigen 50+1-Regel. Zukünftig muss die Vertretung des Muttervereins in den Gremien der für den Profifußball ausgegliederten Kapitalgesellschaften sichergestellt sein. Zudem dürfen Einzelpersonen oder Unternehmen die Bilanzen nicht mehr mit Sonderzahlungen ausgleichen. Als dritte Maßnahme sind die Clubs fest an ihren Standort gebunden.

Leverkusen und Wolfsburg hatten bereits Zustimmung signalisiert, bei Hoffenheim hatte Dietmar Hopp jüngst seine Stimmrechtsmehrheit an dem Mutterverein zurückgegeben. «Im Hinblick auf die mehrheitlichen Strömungen im deutschen Profifußball war es wichtig, nach Monaten intensiver Diskussionen eine für alle Seiten tragfähige Lösung herbeizuführen. Alleine deshalb haben wir dem gefundenen Kompromiss, der für uns teilweise schmerzhaft ist, zugestimmt», hatte Leverkusens Geschäftsführer Fernando Carro bereits im März gesagt. Für den VfL ist es laut Mitteilung von damals wichtig, «dass auf diesem Wege eine bestmögliche Rechtssicherheit geschaffen» werde.

Das Kartellamt hatte die 50+1-Regel im Jahr 2021 sportpolitisch als unbedenklich eingestuft, aber die drei Ausnahmen für die TSG Hoffenheim mit Mehrheitseigner Hopp sowie die von Unternehmen gelenkten Clubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg kritisiert. Seitdem lief das Klärungsverfahren. 

An der 50+1-Regel will die Liga trotz des schwieriger gewordenen Wettbewerbs im internationalen Vergleich festhalten. «Wir haben Investoren, Anteilseigner», hatte DFL-Aufsichtsratschef Hans-Joachim Watzke, in Personalunion auch Vorsitzender der Geschäftsführung von Borussia Dortmund, im Dezember gesagt. «Aber wir haben trotzdem den Schlüssel in der Hand, sitzen auf dem Fahrersitz. Wir wollen nur eins nicht, dass jemand sagt, gib mir den Autoschlüssel und du nimmst jetzt den Bus.» Jeder Investor, der Geld geben wolle, bekomme Mitspracherecht – aber eben nicht «den Autoschlüssel».