25. November 2024

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Semenya-Urteil: Weltverband hält an Testosteronregeln fest

Der Leichtathletik-Weltverband wird ungeachtet des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zugunsten der Läuferin Caster Semenya seine Testosteron-Vorschriften zunächst nicht ändern.

World Athletics will vielmehr die Schweizer Regierung in der Entscheidung ermutigen, den Fall an die Große Kammer des EGMR zu verweisen, um «eine endgültige Entscheidung» zu treffen. 

«In der Zwischenzeit bleiben die DSD-Bestimmungen, die vom Exekutivkomitee von World Athletics im März 2023 genehmigt wurden, in Kraft», hieß es in einer Stellungnahme. Der internationale Dachverband halte die Transgenderregeln «weiter für ein notwendiges, angemessenes und verhältnismäßiges Mittel zum Schutz des fairen Wettbewerbs in der Frauenkategorie». 

Die zweimalige Olympiasiegerin Semenya hatte im juristischen Ringen gegen die Testosteron-Vorschriften ihre Berufung vor dem Straßburger Gericht am Dienstag gewonnen. Die Richter stellten mehrere Menschenrechtsverletzungen fest, die 32-Jährige sei diskriminiert worden. Zuvor hatte Semenya erfolglos vor dem Internationalen Sportgerichtshof Cas sowie dem Schweizer Bundesgericht geklagt.

Die intersexuelle Semenya hatte öffentlich gemacht, einen hohen natürlichen Testosteronspiegel zu haben. Sie wollte sich aber keiner Behandlung unterziehen, um ihren natürlichen Hormonspiegel unter einen bestimmten Schwellenwert zu senken und so wieder die 800 Meter laufen zu können.