Das Tragen des Kopftuchs bei Wettkämpfen und Sportveranstaltungen bleibt in Frankreich auch weiterhin verboten.
In einem Urteil hat der französische Verfassungsrat entschieden, dass Sportverbände ihren Spielerinnen und Spielern eine Verpflichtung zur Neutralität der Kleidung auferlegen können, um den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und um Konfrontation zu vermeiden, hieß es in der Begründung. Das von dem französischen Fußballverband (FFF) erlassene Verbot sei angemessen und verhältnismäßig.
Der Artikel 1 der Statuten des FFF sieht das Verbot des Tragens von Zeichen oder Kleidungsstücken vor, die eine politische, philosophische, religiöse oder gewerkschaftliche Zugehörigkeit zum Ausdruck bringen. Der Staatsrat wurde von mehreren Verbänden angerufen, das Tragens des Kopftuchs zu erlauben.
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