1. November 2024

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Mindestlohnverfahren: FC Bayern muss hohe Summe nachzahlen

Der FC Bayern hat Mitarbeiter im Nachwuchsleistungszentrum über Jahre hinweg zu gering entlohnt. Der Zoll ermittelte, jetzt ist das Verfahren abgeschlossen worden.

Der FC Bayern München muss wegen jahrelang nicht gezahlter Sozialleistungen einen sechsstelligen Betrag an den Zoll zahlen. Das Hauptzollamt München habe gegen den deutschen Fußball-Rekordmeister «einen Einziehungsbescheid in Höhe von rund 200.000 Euro erlassen», teilte ein Sprecher mit. 

Zudem würden die hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge in Höhe von rund 45.500 Euro nachgefordert, hieß es in der Mitteilung des Zolls. Die FC Bayern München AG soll zwischen November 2016 und November 2021 Arbeitskräfte auf 450-Euro-Basis beschäftigt und entlohnt haben, obwohl deren tatsächlicher Beschäftigungsumfang bei Weitem höher gewesen sein soll.

Kein Mindestlohn im NLZ

Nach Angaben des Zolls soll der Verein in seinem Nachwuchsleistungszentrum keinen Mindestlohn bezahlt haben. Dazu sei die Arbeitszeit nicht richtig beziehungsweise vollständig aufgezeichnet worden. Beschäftigte hätten wesentlich mehr Stunden geleistet als vereinbart. Dadurch seien die gültigen Mindestlöhne nicht gezahlt und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften missachtet wurden.

Die Bayern teilten mit, bereits im Herbst 2020 habe der Verein am Campus strukturelle Vorkehrungen getroffen, um Mindestlohnunterschreitungen in Zukunft zu vermeiden. Seit Juli 2021 gebe es im Mannschaftsbereich bei den Jugendteams keine geringfügigen Beschäftigten mehr. «Es lag nie in der Absicht der FC Bayern München AG, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berechtigten Lohn vorzuenthalten», hieß es. Das Ordnungswidrigkeitsverfahren sei nun rechtskräftig abgeschlossen.