Der ehemalige Bundesliga-Schiedsrichter Manuel Gräfe hat nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main zur Altersdiskriminierung durch den Deutschen Fußball-Bund Berufung eingelegt.
Dies bestätigte der 49 Jahre alte Berliner der Deutschen Presse-Agentur mit Verweis auf seine Anwaltskanzlei in Düsseldorf. Zunächst hatte der «Kicker» darüber berichtet.
Den Gang vor das Oberlandesgericht begründeten die Anwälte damit, dass Gräfe keinen Schadenersatz wegen entgangener Einnahmen zugesprochen worden war. Das Landgericht hatte am 25. Januar entschieden, dass die Altersgrenze von 47 Jahren für Spitzenschiedsrichter beim DFB nicht rechtmäßig ist. Der frühere Referee erhält eine Entschädigung in Höhe von 48.500 Euro aufgrund von Altersdiskriminierung, aber keinen Schadenersatz aufgrund von entgangener Einnahmen.
Der DFB hat bisher nicht ausgeschlossen, ebenfalls vor das Oberlandesgericht Frankfurt zu ziehen. Gräfe hatte im vergangenen Jahr seine Bundesliga-Karriere nach 289 Einsätzen wegen der Altersbeschränkung beenden müssen. Er hatte den Verband auf eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung und den potenziellen Verdienstausfall für die Saison 2021/2022 in Höhe von 190 000 Euro verklagt.
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