23. November 2024

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Ausschreitungen von Nizza: Haftstrafe auf Bewährung für Fan

In einem weiteren Verfahren zur juristischen Aufarbeitung der Fußball-Krawalle von Nizza ist ein 31 Jahre alter Kölner zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Der Anhänger des 1. FC Köln wurde wegen schweren Landfriedensbruchs mit versuchter gefährlicher Körperverletzung vor dem Kölner Amtsgericht schuldig gesprochen. Der Angeklagte hatte seine Beteiligung an den Ausschreitungen im vergangenen September eingeräumt. «Es musste ein spürbare Freiheitsstrafe sein», begründete die Amtsrichterin das Strafmaß.

Der Angeklagte war im September 2022 zum Gruppenspiel in der UEFA-Conference-League zwischen OGC Nizza und dem 1. FC Köln nach Südfrankreich gereist. Am Rande des Spiels und später im Stadion war es dann zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen. Der Beginn des Spiels hatte sich um rund eine Stunde verspätet. 

Der Angeklagte hatte sich laut Urteil am Sturm über die VIP-Tribüne in Richtung des Nizza-Blockes beteiligt. Dabei hatte der Mann einen Absperrpoller in Richtung von Nizza-Anhängern geworfen, diese aber wohl verfehlt. Anschließend wurde er von mehreren Nizza-Anhängern gestellt und schwer verprügelt. Der 31-Jährige war später mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht worden.

Der Angeklagte war in der Vergangenheit bereits einschlägig straffällig geworden. So hatte er sich an einer Schlägerei mit Anhängern von Eintracht Frankfurt im März 2015 in der Kölner Innenstadt beteiligt und war zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Bereits in der Vorwoche hatte ein Prozess gegen zwei weitere Beteiligte an den Krawallen vor dem Kölner Amtsgericht begonnen. In dem Verfahren wird am 7. Februar ein Urteil erwartet.