23. November 2024

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1. FC Köln verzichtet auf Gang vor den Cas

Der 1. FC Köln verzichtet mangels Erfolgsaussichten auf den Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof Cas und akzeptiert damit das UEFA-Urteil nach den Ausschreitungen von Nizza.

Nach einer intensiven Prüfung der Urteilsbegründung und Abwägung der Perspektiven bestanden laut Verein «sowohl aus (verbands-)rechtlicher als auch aus zeitlicher Hinsicht keine hinreichenden Erfolgsaussichten gegen das Urteil der UEFA vorzugehen». Die Kölner waren außer zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro auch zum Fan-Ausschluss bei den nächsten beiden Auswärtsspielen verurteilt worden. Das erste davon bei Partizan Belgrad findet schon am 13. Oktober statt. Dennoch halte man das Urteil vor allem als Kollektivstrafe für «praktisch falsch», hieß es in einer Mitteilung.

Derweil hat der Verein bereits erste Stadionverbote im Zuge der Randale vor dem ersten Gruppenspiel der Conference League bei OGC Nizza (1:1) ausgesprochen. Die 16 bislang von der Kölner Polizei identifizierten Personen hätten «per sofort und bis auf weiteres ein örtliches Stadionverbot», erklärte der Club. Über die Zentrale Informationsstelle der Polizei (ZIS) werde zudem ein bundesweites Stadionverbot angeregt.