Der VfB Stuttgart muss wegen des Platzsturms seiner Fans am letzten Spieltag der vergangenen Bundesliga-Saison eine Geldstrafe von 15.000 Euro zahlen.
Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Montag und lehnte den fristgerecht eingelegten Einspruch der Schwaben damit ab. Der VfB berät nun darüber, ob er das DFB-Bundesgericht dazu anruft, wie er mitteilte.
«Ich finde es schade, dass das Sportgericht friedliche und spontane Emotionen, wie wir sie nach der Rettung am 14. Mai erlebt haben, bestraft. Diese Emotionen nach einem für den VfB und die ganze Bundesliga historischen Saisonfinale waren Ausdruck von Glück und Begeisterung und daher aus unserer Sicht nichts, für das der VfB bestraft werden sollte – zumal wir in Bezug auf unser Sicherheits- und Präventionskonzept nichts falsch gemacht haben», sagte der Vorstandsvorsitzende der Stuttgarter, Alexander Wehrle.
Wehrle will andere Sanktionen
Der 47-Jährige setzte sich zudem für ein verändertes Sanktionssystem ein. «Wenn schon eine Strafe ausgesprochen wird, sollten wir wenigstens neu über deren Verwendung nachdenken», sagte Wehrle. «Nach zwei Corona-Jahren, die den Breitensport in vielen Bereichen in Existenznot gebracht haben, sollten in Zusammenarbeit zwischen den Proficlubs und den Fußball-Regionalverbänden gezielt regionale und lokale Vereine mit den Summen unterstützt werden, die das DFB-Sportgericht als Sanktionen verhängt.»
Der VfB hatte mit einem 2:1 über den 1. FC Köln am 34. Spieltag der Vorsaison den Ligaverbleib geschafft. Ein Teil seiner Anhänger hatte daraufhin das Feld in der Stuttgarter Arena gestürmt.
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