Das Schweizerische Bundesgericht hat die Beschwerde des chinesischen Schwimmstars Sun Yang gegen dessen Sperre durch den Internationalen Sportgerichtshof Cas abgewiesen.
Die angefochtene Entscheidung verstoße «nicht gegen grundlegende Prinzipien der Rechtsordnung; auch wurde das rechtliche Gehör von Sun Yang nicht verletzt», heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung des Bundesgerichts. Sun Yang hatte gegen Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen und war vom Cas in einer Neuverhandlung im vergangenen Juni für vier Jahre und drei Monate gesperrt worden. Die Sperre gilt rückwirkend vom Februar 2020 an.
Der Cas urteilte, dass Sun Yang rücksichtlos gehandelt habe, als Kontrolleure das Haus mit einer Dopingprobe verlassen wollten. In dem Fall geht es vor allem um diese mit einem Hammer zerstörte Probe aus dem Herbst 2018. Das Umfeld des mittlerweile 30 Jahre alten Schwimmers war direkt daran beteiligt. Sun Yang hatte die Tat damit verteidigt, dass die Kontrolleure nicht ausreichend zu identifizieren gewesen seien.
Der dreimalige Olympiasieger hatte wegen der Sperre bereits die Sommerspiele im Sommer 2021 in Tokio verpasst. Theoretisch könnte Sun Yang bei Olympia 2024 in Paris wieder dabei sein. Dann wäre er 32 Jahre alt. Bereits 2014 war er wegen Dopings für drei Monate gesperrt gewesen.
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