Die Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln, Borussia Dortmund und Arminia Bielefeld wollen ihre Eilanträge beim Oberverwaltungsgericht in Münster auf die Zulassung von mehr Zuschauern ruhen lassen, offiziell zurückgezogen haben sie sie bis Donnerstagmittag aber noch nicht.
Nach der Ankündigung des Landes Nordrhein-Westfalen, künftig bei überregionalen Großveranstaltungen im Freien wieder bis zu 10.000 Menschen zuzulassen, erklärten alle drei Vereine offiziell, dass sich ihr Anliegen für das Erste erledigt hätte, ließen sich aber spätere rechtliche Schritte offen.
Eine Gerichtssprecherin erklärte der Deutschen Presse-Agentur allerdings am Donnerstagmittag aber, dass die Vereine die Einsprüche noch nicht zurückgezogen hätten. Die Vereine haben am Wochenende Heimspiele und hatten sich Anfang der Woche mit Anträgen zur Prüfung der bis zum 9. Februar geltenden Coronaschutzverordnung des Landes an das Gericht gewandt.
Verein halten sich weitere Schritte offen
Der BVB erklärte in einer Adhoc-Meldung (Pflichtmeldung) an die Börse, dass er den «Hauptantrag auf Zulassung von 25.000 Zuschauer*innen für erledigt erklärt». Es sei aber «richtig und wichtig» gewesen, das Verfahren anzustrengen. Und weil die derzeitige Beschränkung «nach wie vor nicht zufriedenstellend bzw. angemessen» sei, stellte der BVB auch klar: «Wir beobachten die Entwicklungen der Sach- und Rechtslage weiter und behalten uns einen erneuten Eilantrag ausdrücklich und vorsorglich vor.»
Ähnlich äußerten sich die beiden Rivalen. «Wir warten das jetzt erstmals ab und halten uns offen, in Zukunft ähnliche Schritte zu gehen, wenn wir glauben, dass die Verordnungen nicht mehr entsprechend gerecht sind verglichen mit anderen Regelungen», sagte Arminias Geschäftsführer Markus Rejek am Donnerstag FC-Geschäftsführer Alexander Wehrle hatte am Mittwochabend erklärt, der Eilantrag habe sich «für den Moment erledigt». Er hoffe aber, dass die neue Regel «Ausgangspunkt einer dynamischen Entwicklung in den kommenden Wochen» sei.
Das Land NRW hat mit der neuen Regelung Beschlüsse der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder umgesetzt.
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