21. November 2024

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Beerbaum zu Ermittlungsverfahren: «Normaler Vorgang»

Springreiter Ludger Beerbaum hat gelassen auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Münster reagiert.

Die Tierschutzorganisation Peta hatte gegen den viermaligen Olympiasieger auf Grundlage eines Beitrag in der Sendung «RTL Extra» Anzeige erstattet. In dem Beitrag war Beerbaum vorgeworfen worden, die verbotene Trainingsmethode des Barrens bei seinen Springpferden angewandt zu haben.

«Dies ist ein normaler Vorgang und entspricht nicht der Einleitung einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung», hieß es in einer Mitteilung des 58-Jährigen am Donnerstag. Die Staatsanwaltschaft in Münster hatte am Mittwoch den «Westfälischen Nachrichten» und dem WDR bestätigt, dass ein Anfangsverdacht wegen des Vorwurfs der quälerischen Tiermisshandlung in Mittäterschaft bestehe.

Beerbaum hatte schon vor zwei Wochen kurz nach Ausstrahlung des RTL-Beitrags die Anschuldigungen zurückgewiesen und geschrieben: «Der Beitrag von ‚RTL extra‘ ist in vielen Punkten nachweislich falsch, verleumderisch und ehrverletzend.»

Beerbaum hat nach eigenen Angaben nach der Sichtung der ungepixelten Videos «eine umfangreiche Stellungnahme an die Deutsche Reiterliche Vereinigung geschickt». Er sei zuversichtlich, «dass sich der Verband nach Überprüfung dieser Ausführungen seiner Meinung anschließt, es handelt sich bei den Aufnahmen um regelkonformes Touchieren, das eine zulässige Ausbildungsmethode darstellt».