In der Affäre um angebliches Barren von Springpferden auf dem Hof von Ludger Beerbaum setzt eine Stellungnahme der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) den viermaligen Olympiasieger weiter unter Druck.
Nach der Ansicht eines mehrminütigen Zusammenschnittes verschiedener Videosequenzen von RTL sagte FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach, «dass Teile der dokumentierten Vorgänge eindeutig nicht unserer Beschreibung des Touchierens entsprechen».
Touchieren ist erlaubt, Barren hingegen nicht – und der Generalsekretär sagte zu den von RTL zur Verfügung gestellten Aufnahmen: «Zum Beispiel ist eine Ausholbewegung zu sehen, bevor die Touchierstange die Pferdebeine berührt.» Die FN-Regularien sehen unter anderem vor, dass beim Touchieren die Stange ein glattes Rundholz sein muss, nicht mehr als drei Meter lang und nicht schwerer als zwei Kilo.
Beerbaum wehrt sich in Stellungsnahme
Der TV-Sender hatte dem Weltklasse-Springreiter eine Woche zuvor in einem Beitrag bei «RTL Extra» Tierquälerei vorgeworfen. Der 58-Jährige soll nach RTL-Einschätzung die unerlaubte Trainingsmethode des Barrens bei seinen Springpferden angewandt haben – was der Reiter bestreitet.
Beerbaum begrüßte die «erste Einordnung der FN». In Lauterbachs Aussage werde «deutlich, dass sich die deutsche FN sehr differenziert mit den Originalaufnahmen auseinandersetzt und auf das nach meiner festen Überzeugung zu sehende Touchieren eingeht». Der Reiter kündigte an, er werde «aktiv auf unseren Fachverband zugehen, um auch von unserer Seite die Videoaufnahmen zu erläutern und zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Hierzu ist es notwendig, dass wir die Originalaufnahmen sichten können und nicht über redaktionell bearbeitete Szenen sprechen.»
In einer ersten Stellungnahme hatte sich Beerbaum vehement gegen die Anschuldigungen gewehrt. «Der Beitrag von ‚RTL extra‘ ist in vielen Punkten nachweislich falsch, verleumderisch und ehrverletzend», schrieb er am und kündigte juristische Schritte an.
Vor einer Woche standen der FN nur wenige Sekunden verpixelter Szenen zur Verfügung. Jetzt untersucht die Reiterliche Vereinigung nach eigenen Angaben anhand der ausführlichen Bilder, ob ordnungswidrige Handlungen vorliegen und wer die handelnden Personen sind. Für Ordnungsverfahren ist die Disziplinarkommission der FN zuständig.
Ermittlungen nicht ausgeschlossen
Unabhängig vom Ordnungsverfahren sind staatliche Verfahren durch die Staatsanwaltschaft oder Veterinärbehörden wegen einer möglichen Verletzung des Tierschutzgesetzes möglich. Die FN hat die Staatsanwaltschaft bereits in der Vorwoche auf den Fernsehbeitrag hingewiesen. Die Staatsanwaltschaft Münster hält Ermittlungen im Fall Beerbaum nicht für ausgeschlossen. «Wir haben ein Auge drauf», hatte ein Sprecher erklärt.
RTL hatte in der Sendung vom 11. Januar heimlich von einer Informantin aufgenommene Videos gezeigt. Eine Journalistin hatte sich zudem zur Recherche für einige Zeit als angebliche Praktikantin auf der Anlage einstellen lassen. «Die im Beitrag gezeigten Szenen auf dem Reitplatz haben mit Barren nichts zu tun. Es handelt sich dabei um erlaubtes Touchieren, das von einem erfahrenen, routinierten Pferdefachmann durchgeführt wurde», beteuerte Beerbaum und betonte, «dass diese erlaubte Trainingsmethode bei uns nur sehr selten angewendet wird und nicht Bestandteil der täglichen Arbeit ist».
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