Einen Tag vor Start der Australian Open ist Novak Djokovic mit seinem Einspruch gegen die Annullierung des Visums gescheitert.
Ein Rückblick über die juristische Hängepartie:
10. Dezember: Die Frist für den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur Teilnahme an den Australian Open endet – für Spieler, die nicht gegen das Coronavirus geimpft wurden. Nur vollständig Geimpfte dürfen an den Start gehen.
16. Dezember: Der nicht geimpfte Djokovic nimmt an einer Veranstaltung der serbischen Post in seinem Heimatland teil. Am Abend erfährt er von seiner Infektion. Das positive PCR-Ergebnis steht in Unterlagen, die seine Anwälte später den australischen Behörden vorlegen. Nach den Regeln in Serbien müssen Covid-Positive, die keine schweren Symptome haben, für 14 Tage in häusliche Isolation.
17. Dezember: Djokovic, der eigentlich in Monaco lebt, ist ohne Maske und Abstand Gast auf einer Preisverleihung für junge Tennisspieler in Serbiens Hauptstadt Belgrad.
18. Dezember: Er hat ein Interview mit Foto-Shooting für die französische Sportzeitung «L’Équipe».
22. Dezember: Djokovic hat einen weiteren Test gemacht. Ergebnis nach eigenen Angaben: negativ.
30. Dezember: Djokovic erhält seinen Anwälten zufolge eine Ausnahmegenehmigung für die Australian Open vom Medizin-Chef des australischen Tennisverbands.
Jahreswechsel 2021/2022: Aufnahmen in sozialen Medien zeigen Djokovic in einem Tennisclub im spanischen Marbella.
5. Januar: Djokovic reist nach Australien. Weil er aus Sicht der Behörden nicht die nötigen Dokumente für eine Ausnahmegenehmigung vorlegt, wird ihm die Einreise verweigert. Er kommt in ein Abschiebehotel.
6. Januar: Auf einer bemerkenswerten Pressekonferenz in Belgrad vergleicht Djokovics Vater seinen Sohn mit Jesus Christus: «Jesus wurde gekreuzigt, ihm wurde alles angetan, und er ertrug es und lebt immer noch unter uns», so Srdjan Djokovic. «Jetzt versuchen sie Novak auf die gleiche Weise zu kreuzigen und ihm alles anzutun.»
10. Januar: Ein Gericht in Melbourne gibt Djokovics Einspruch statt und lässt ihn einreisen. Er darf sich frei bewegen. Wenige Stunden später steht er auf dem Trainingsplatz.
11. Januar: Es wird bekannt, dass Djokovic in seinem Einreiseformular angegeben hat, er sei in den 14 Tagen vor dem Flug nach Australien nicht gereist.
12. Januar: Djokovic räumt öffentlich ein Fehlverhalten im Anschluss an seinen positiven Coronatest im Dezember ein. Er bestreitet aber, absichtlich Menschen gefährdet oder falsche Angaben gemacht zu haben.
13. Januar: Bei der Auslosung für die Australian Open ist Djokovic an Nummer eins gesetzt. In Runde eins soll er auf seinen Landsmann Miomir Kecmanovic treffen.
14. Januar: Der australische Einwanderungsminister Alex Hawke nutzt sein persönliches Recht und erklärt das Visum für Djokovic erneut für ungültig. Die Anwälte des Serben legen Einspruch ein. Ein Bundesgericht soll am Sonntag darüber entscheiden.
16. Januar: Das Bundesgericht in Australien lehnt den Einspruch von Djokovic gegen seine verweigerte Einreise und die Annullierung des Visums ab.
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