1. März 2025

Sport Express

Express-Sport direkt aus der Arena

1. FC Union Berlin erwägt rechtliche Schritte nach DFB-Urteil

1. FC Union Berlin erwägt rechtliche Schritte nach DFB-Urteil

Nach dem Urteil des DFB-Bundesgerichts zum Feuerzeugwurf-Eklat prüft der 1. FC Union Berlin zivilrechtliche Schritte und will das Ständige Schiedsgericht anrufen.

Im Zuge des Urteils nach dem Feuerzeugwurf-Eklat hat der Fußball-Bundesligist Union Berlin die Entscheidung der DFB-Gerichtsbarkeit scharf kritisiert und sieht sich veranlasst, zivilrechtliche Schritte zu prüfen. Am Freitag entschied das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes, die Begegnung von Union gegen den VfL Bochum mit 2:0 für die Bochumer zu werten. Infolgedessen plant der 1. FC Union, das Ständige Schiedsgericht anzurufen, welches für alle Streitigkeiten zwischen einem Profiklub und dem DFB oder der Deutschen Fußball Liga zuständig ist.

In einer Pressemitteilung des Präsidiums wird festgehalten: „Das laufende Verfahren zeigt, dass die Rechtsorgane des DFB ihr Sanktionsinteresse gegenüber Zuschauern, also Personen außerhalb des Wettbewerbs, höher gewichten als ihren eigentlichen Auftrag, den sportlichen Wettbewerb und die teilnehmenden Klubs zu schützen.“ Das Präsidium betont, dass es sich mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln gegen diese als gefährlich empfundene Entwicklung zur Wehr setzen wird.

Der Club verweist auf die Sanktionen gegen den Zuschauer, der mit dem Feuerzeug den Bochumer Torwart Patrick Drewes getroffen hatte. Dieser wurde während des Spiels den Behörden übergeben und mit einem Stadionverbot belegt. Nach einer 25-minütigen Unterbrechung wurde das Spiel beim Stand von 1:1 fortgesetzt, was von Union als strafbar eingestuft wird. Die Gerichte hätten sich laut Union „über die Tatsachenentscheidungen und den ordnungsgemäßen Ermessensspielraum des Schiedsrichters hinweggesetzt und werten das Spiel entgegen dem tatsächlichen sportlichen Ausgang um.“

Union argumentiert, dass ein Sportgericht das sportlich erzielte Ergebnis schützen und erhalten müsse, anstatt in den sportlichen Wettkampf einzugreifen. Das Club-Präsidium erklärt: „Die Umwertung sportlicher Ergebnisse zur Bestrafung des Fehlverhaltens von Zuschauern oder aus generalpräventiver Motivation ist ein falscher und gefährlicher Ansatz.“ Der DFB bringe damit selbst die Integrität des sportlichen Wettbewerbs in Gefahr, was durch kein Fehlverhalten von Zuschauern je bewirkt werden konnte.